Liebe Schwimmer*innen, liebe Eltern, liebe Schwimmfreunde*innen,
die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums ist wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Bayern seit Dienstag, 09.11.2021, auf Rot gesprungen.
Damit werden bayernweit Zutritts- und Testregeln noch einmal deutlich verschärft, wie das Gesundheitsministerium am Montag auf seiner Internetseite mitteilte:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Seit 09.11.2021 geht es für unsere Schwimmer*innen nur noch ins Bad, wenn sie geimpft, genesen oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§14. BayIfSMV).
Update 09.11.2021/15:00
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll mit Wirkung zum 11. November 2021 angepasst werden und Erleichterung für die 12-17-jährigen bringen. Solange sie nicht verabschiedet und veröffentlicht wird, gilt für die 12-17-jährigen Sportler*innen die 2G-Regelung.
Sobald am 11. November 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt, befinden sich die 12-17-jährigen Sportler*innen in einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres.
Somit können auch minderjährige ungeimpfte Schwimmer*innen (voraussichtlich bis Ende Dezember 2021) am Trainingsangebot teilnehmen.